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Lehramt Elektrotechnik-Informationstechnik FAQ

Liebe Studieninteressierte, auf diesen Seiten möchten wir Ihnen möglichst alle Fragen in Bezug auf Ihre Bewerbung zum Lehramts-Studiengang Elektrotechnik-Informationstechnik beantworten. Um die FAQ immer auf dem aktuellsten Stand zu halten, finden Sie zu den jeweiligen Fragen einen Link auf die Originalquelle beim Zentrum für Studierende. Wir bitten Sie, sich diesen Link ebenfalls sorgfältig durchzulesen, da nur Angaben auf den Internetseiten des Zentrums für Studierende verbindlich sind. Sollten Sie auf eine unrichtige Angabe oder einen defekten Link aufmerksam werden, bitten wir Sie uns zu informieren.



Wo und wann kann ich mich für das Studium bewerben?

Die Bewerbung für das Lehramtsstudium erfolgt direkt bei der Universität Hamburg beim Zentrum für Studierende. Bewerbungen können im Zeitraum vom 1.6.-15.7 zum Wintersemester eingereicht werden. Für weitere Auskünfte klicken Sie bitte [ hier ]

Welche Bewerbungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Allgemein gelten die Zulassungsvoraussetzungen unter
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Bewerbung.pdf auf Seite 4

Außerdem kann für das Lehramt Elektrotechnik-Informationstechnik die Zulassung zum Studium in der Regel nur erfolgen, wenn der Bewerber in seiner beruflichen Fachrichtung

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt oder
  • an einem zwölfmonatigem Betriebspraktikum (Anerkennung nur durch das Lehrerprüfungsamt)

teilgenommen hat. Bewerber, die bereits einen Hochschulabschluss besitzen – Diplom einer Universität oder Fachhochschule, Magister – sollten sich rechtzeitig vor Bewerbungsschluss um eine Einstufungsbescheinigung in das Hauptstudium bemühen, um ihre Chancen zu erhöhen. Dies gilt sowohl für die beruflichen Fachrichtungen wie auch für die Unterrichtsfächer. Zuständig sind dafür die Koordinatoren der jeweiligen Institute bzw. Fachbereiche (siehe www.uni-hamburg.de). Absolventen von Universitäten wenden sich für die Anerkennung ihres Diploms direkt an das Lehrerprüfungsamt.
Für weitere Fragen empfiehlt es sich, zu den Öffnungszeiten im Zentrum für Studierende vorstellig zu werden. Infos unter: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/index.html

Welche Anmeldeunterlagen werden benötigt?

Welche Anmeldeunterlagen Sie benötigen erfahren Sie aus den Bewerbungsinformationen der Universität Hamburg unter:
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Bewerbung.pdf

Sollten Sie unsicher sein, ob Sie alle Unterlagen beisammen haben, empfiehlt sich der Kontakt zum "Zentrum für Studierende":
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/personal.html

Welche Nebenfächer kann bzw. muss ich wählen?

Sie müssen neben Ihrem 1.Fach Erziehungswissenschaft und Ihrer Fachrichtung Elektrotechnik-Informationstechnik ein weiteres 3.Fach (Unterrichtsfach) nach ihrer Wahl belegen. Beachten Sie dabei auch, welche Fächerkombinationen Ihnen später gute Berufsaussichten sichern.

Mögliche Fächerkombinationen:

Betriebswirtschaftslehre Biologie Chemie Deutsch Englisch
Ev. Religion Geschichte berufliche Informatik
Mathematik Sport (semesterabhängig)
Türkisch
     

Auf den Seiten der Stadt Hamburg können Sie sich über günstige Fächerkombinationen für Ihren späteren beruflichen Werdegang informieren.



Gibt es Zulassungsbeschränkungen?

Derzeit existieren keine Zulassungsbeschränkungen für den Studiengang jedoch sind manche Nebenfächer zulassungsbeschränkt.
Infos unter: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Bewerbung.pdf auf Seite 19

Wann beginnt das Studium?

Die Semestertermine finden Sie hier:
http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/termine.html

Beachten Sie, dass für manche Fächer Vorkurse angeboten werden. In jedem Fall ist es empfehlenswert an der Orientierungseinheit (OE, meist eine Woche vor Semesterbeginn) teilzunehmen. Genauere Informationen finden Sie hier:
http://www.gewerbelehrer-hh.de

Können externe Leistungen anerkannt werden?

Ja, eine Anerkennung externer Leistungen (z.B. Abschluss an einer Fachhochschule) ist möglich. Zuständig sind dafür die Koordinatoren der jeweiligen Institute bzw. Fachbereiche (siehe www.uni-hamburg.de). Absolventen von Universitäten wenden sich für die Anerkennung ihres Diploms direkt an das Lehrerprüfungsamt.

Was muss ich über die Studiengebühren wissen?

Alle Fragen rund um das Thema Studiengebühren werden auf den Seiten der Uni-Hamburg unter: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/StudG.html
Beantwortet. Hier finden sich auch geeignete Ansprechpartner.
Ferner finden Sie Informationen zu dem Thema auf den Seiten der Asta:
http://www.asta-uhh.de/

Wer kann mir Auskunft über Studentenwohnheime geben?

Alle Fragen rund um das Thema Studentenwohnheim werden auf den Seiten des Studentenwerks Hamburg unter: http://www.studentenwerk-hamburg.de/ beantwortet. Hier finden sich auch geeignete Ansprechpartner.

Warum studiert man an der TU-Harburg (TUHH) und an der Universität Hamburg?

Bei dem Studiengang handelt es sich um eine Kooperation der Universitäten. Die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik-Inbformationstechnik wird an der TUHH angeboten. Das Fach Erziehungswissenschaft sowie das Nebenfach werden an der Uni-HH angeboten.

Ich bin Quereinsteiger. Welchen Studienabschluss kann ich erlangen?

Die Vorlesungen für den Masterstudiengang starten erst in 2010. Bis dahin studieren alle Quereinsteiger auf den Abschluss "1.Staatsexamen für das Lehramt an beruflichen Schulen" hin.



Wie lange dauert das Referendariat?

Das Referendariat wird auf zwölf Monate verkürzt und folgt auf den Master-Abschluss.

Welche Chancen bieten sich mir nach dem Studium?

Sie erwerben die Lehrbefähigung für alle Schulformen des berufsbildenden Schulwesens; von der Berufsvorbereitung bis zur Fachschule, vom Hauptschulabschluss bis zur Hochschulreife. Die Wirtschaftsmetropole Hamburg bietet in 46 berufsbildenden Schulen ein Arbeitsfeld in rd. 200 dualen Ausbildungsberufen und 50 beruflichen Vollzeitbildungsgängen.

Übrigens: Dieses Studium qualifiziert ebenfalls für vielseitige Tätigkeiten in der Wirtschaft im In- und Ausland.

In Hamburg werden Lehrerinnen und Lehrer für berufsbildende Schulen mit der 2. Staatsprüfung grundsätzlich als Beamte des Höheren Dienstes (Eingangsamt A13) eingestellt; auf Wunsch mit einer geringeren Pflichtstundenzahl. Innerhalb der berufsbildenden Schulen ist ein Aufstieg bis zum Schulleiter (Besoldungsgruppe A16) möglich.

Wichtig: Studierende, die ein Lehramt an einer Berufsschule in Hamburg anstreben müssen den Masterabschluss anstreben. Welche beruflichen Perspektiven der Bachelor-Abschluss bietet, lässt sich derzeit noch nicht voraussagen.



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